Die vorliegende Zuchtordnung ist die Zuchtordnung der Gemeinschaft der europäischen Buckfastimker e.V. (GdeB). Sie kann von den Buckfastlandesverbänden übernommen oder als Gerüst beim Aufbau einer eigenen, umfangreicheren Zuchtordnung genutzt und ergänzt werden. Sobald ein Landesverband eine eigene, angepasste Zuchtordnung hat, gilt die Zuchtordnung des Landesverbandes in Verbindung mit der Zuchtordnung der GdeB für dessen Mitglieder.
Für Züchter und Vermehrungszüchter, die in keinem Buckfastlandesverband organisiert sind, gilt diese Zuchtordnung der GdeB als verbindlich.
Zuchtziel sind Bienenvölker, die sanftmütig, leistungsstark, schwarmträge, vital und krankheitsfest sind. Diese Bienenpopulationen sollen an die jeweiligen Umweltbedingungen gut angepasst sein. Durch die Möglichkeit einer schnelle Bearbeitung kann eine wirtschaftliche Bienenhaltung gewährleistet werden. Wichtig ist die Beachtung der besonderen natürlichen Verwandtschaftsbeziehungen der Honigbiene, bei gleichzeitiger Erhaltung der genetischen Vielfalt.
Der Zuchtweg der Buckfastzucht orientiert sich an der Bienenzüchtungskunde Prof. Ludwig Armbrusters und dem Lebenswerk Bruder Adams.
Die Buckfastzucht kennt folgende drei Zuchtwege:
Die kontrollierten Verpaarungen erfolgen auf Belegstellen oder mittels instrumenteller Besamung. Dieser Zuchtweg sieht sich als progressiver, problemorientierter Zuchtweg in offener Population.
Er bleibt offen für neue Erkenntnisse auf dem Gebiet der Bienenzüchtung und offen für alle Fragen zur Genetik der Honigbiene. Er unterstützt die Wissenschaft bei ihrer Arbeit in Bezug auf die Genetik der Honigbiene, sofern deren Zielsetzung dem Erreichen des Zuchtzieles dienlich sein kann.
Für spezielle Fragestellungen oder zum Erreichen besonderer Zuchtziele oder Zwischenziele sind unter Umständen Zuchtwege oder Zuchtverfahren notwendig, welche von den unter 2.2 dargestellten Zuchtwegen abweichen. Diese Zuchtverfahren sind als Sonderzuchten zu deklarieren und bei der Zuchtbuchführung entsprechend zu kennzeichnen. Sonderzuchten stellen die Ausnahme in der Buckfastzucht dar und können durch den Zuchtausschuss anerkannt und aberkannt werden.
Das Zuchtbuch enthält sämtliche schriftlichen Aufzeichnungen, welche das Zuchtgeschehen dokumentieren und dadurch nachvollziehbar werden lassen.
Das Zuchtbuch beinhaltet folgende Informationen:
Die Auswertung erfolgt durch den Züchter nach einem Schema, das in nachvollziehbarer Form alle Aspekte des Zuchtzieles umfasst.
Im Wesentlichen sind dies folgende Punkte:
Die Bewertungen erfolgen durch den Züchter im Zuge der Bearbeitung der Völker. Sie umfassen alle Reinzuchtvölker des Zuchtbetriebes. Die Bewertung erfolgt in Form von Ziffern 1 bis 5. Wobei 1 den schlechtesten und 5 den besten Wert darstellt. Die Bewertungen umfassen ebenfalls schriftliche Anmerkungen.
Die Eintragungen des Züchters erfolgen in ein Betriebsbuch. Dieses Betriebsbuch ist Eigentum des Züchters. Es muss über einen Zeitraum von 5 Jahren aufbewahrt werden und stellt die Basis des Zuchtbuches sowie der Registratur dar.
Die Eintragungen im Betriebsbuch des Züchters bestehen aus:
Das Betriebsbuch kann vom Zuchtkoordinator der GdeB eingesehen werden. Die Eintragungen müssen vertraulich behandelt werden.
Die Registratur ist allen Züchtern zugänglich und dient den Mitgliedern der GdeB sowie den Mitgliedern der Landesverbände als Informationsquelle zum geführten Zuchtmaterial.
Dem Zuchtverband dient diese Registratur der übergeordneten Zuchtplanung und der Dokumentation des Zuchtgeschehens nach außen.
Die Registratur eines Jahres enthält mindestens folgende Informationen:
Die Zuchtregistratur der GdeB ist alljährlich vom Zuchtausschuss zu erstellen. Hierzu gilt folgender Ablauf:
Die Züchter reichen ihre Informationen zu ihrem Zuchtgeschehen bis zum 1.4. des nachfolgenden Jahres in schriftlicher oder digitaler Form dem Zuchtausschuss ein.
Die Eintragung in die Registratur ist dann Aufgabe der Gemeinschaft der europäischen Buckfastimker.
Für die Abgabe von Nachzuchten aus registriertem Zuchtmaterial gilt folgendes:
Zu unterscheiden sind 2 Arten von Zuchtkarten.
Für Königinnen, die auf anerkannten Belegstellen an gepaart wurden sind die weißen Zuchtkarten mit entsprechender Jahreszahl und -farbe zu verwenden.
Diese weißen Zuchtkarten enthalten folgende Angaben:
Für F1-Königinnen und für Wirtschaftsköniginnen sind die grauen Zuchtkarten zu verwenden. Diese grauen Zuchtkarten enthalten folgende Angaben:
Für beide Zuchtkarten (4.2.1 und 4.2.2) gilt folgendes:
Der Züchter oder Vermehrer bescheinigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben. Für die Abgabe von Nachzuchten darf das Logo der Gemeinschaft der europäischen Buckfastimker zu Werbezwecken verwendet werden. Das Logo ist Bestandteil der Zuchtkarten.
Die besondere Herausstellung der Zuchtarbeit ergibt sich aus der Satzung der GdeB.
Auf der jährlich abzuhaltenden Züchtertagung steht die Besprechung des aktuellen Zuchtgeschehens im Vordergrund. Hier erfolgt die Bekanntgabe der Zuchtplanung im Hinblick auf Belegstellen, Besamungsaktionen und die zukünftige Zuchtplanung.
Das Magazin "Der Buckfastimker" dient als Informationsquelle über das gesamte Zuchtgeschehen der Gemeinschaft der europäischen Buckfastimker und als Bindeglied zwischen Züchtern und Verbandsmitgliedern.
Der Zuchtausschuss besteht aus dem Zuchtkoordinator der GdeB und zwei Zuchtbeiräten. Diese Beiräte werden vom Zuchtkoordinator vorgeschlagen und vom Vorstand der GdeB und die Dauer der Wahlperiode berufen. Dem Zuchtausschuss obliegt die Erstellung und Pflege der Registratur sowie die Organisation der Züchtertagung.
Zur Anerkennung als Züchter (Besamer) der GdB müssen alle folgenden Kriterien erfüllt werden:
Werden der Züchterfragebogen und die Pedigrees vom Züchter nicht oder nicht bis zur Frist eigereicht, führt dies automatisch zu einer Aberkennung des Züchters, als Züchter der GdeB. Über An- und Aberkennungen als Züchter der GdeB entscheidet der Zuchtausschuss der GdeB in Absprache mit dem 1. Vorsitzenden der GdeB.
Belegstellen sind die Grundlage für die Erhaltung und Weiterzucht der Buckfastbiene. Sie unterliegen deshalb einem besonderen Schutz und bedürfen einer sorgfältigen Führung. Sichere Belegstellen sind Naturräume (Inseln, Hochgebirgsplätze, Landpartien) die einen Zuflug von Fremddrohnen "ausschließen" bzw. aufgrund einer besonderen geographischen Lage einen Belegstellenbetrieb ermöglichen. Die Eröffnung bzw. Anerkennung von Belegstellen erfolgt meist in Absprache mit den dafür zuständigen Behörden.
7.1 Eine Anerkennung sowie Aberkennung einer Buckfast - Belegstelle erfolgt durch den Zuchtausschuss der GdeB in Absprache mit dem 1.Vorsitzenden der GdeB.
7.2 Die Anerkennung einer neuen Belegstelle bedarf der Prüfung der Paarungssicherheit. Zur Anerkennung ist ein formloser Antrag beim Zuchtausschuss einzureichen. Diesem Antrag ist eine Karte mit Schutzradien, den möglichen Stellplätzen für Begattungseinheiten und Drohnenvölkern sowie ein Testprotokoll zur Paarungssicherheit beizufügen.
7.3 Der Belegstellenleiter (Besamer bei Besamungstationen) erstellt einen Belegstellenbericht rückwirkend für das abgelaufene Jahr mit folgenden Angaben:
Die Bewertungen bzw. Leistungsprüfungen nach der Skala von 1 bis 6 (siehe Punkt 3.1) sind in einer Tabelle zu erfassen. Diese Bewertungen sind wichtige Grundlagen der züchterischen Arbeit aller Buckfastzüchter und gehören somit zu den Hauptaufgaben eines jeden Züchters. Eine genauere Beschreibung der Abstufungen von 1 bis 6 der Eigenschaften von Buckfastbienenvölkern erfolgt im Anhang zu dieser Zuchtordnung.
9.1 Bewertung von Buckfastbienenvölkern
9.2 Stockkarte der GdeB
9.3 Weiße Zuchtkarte
9.4 Graue Zuchtkarte
9.5 Anleitung zum Belegstellentest
9.6 Züchterfragebogen